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    Nachholbildung Fachperson Gesundheit FaGe

    Viele Personen in der Schweiz verfügen über langjährige Berufserfahrung ohne eine abgeschlossene Berufsbildung zu haben. Gerne möchten wir einer Person die Chance bieten das nach zu holen.

    Zum Beispiel in der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales in Brugg ist eine Nachholbildung nach ART. 32 BBV möglich. (FAGE auf bfgs.ch)

    Die 2-jährige Ausbildung mit Abschluss eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ bedarf einer Berufserfahrung von 5 Jahren (davon mindestens 3 Jahre im Bereich Pflege und Betreuung) zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung.
    Darüber hinaus sind gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie die Zulassung zum Qualifikationsverfahren durch den Kanton Aargau nötig.

    Die Unterstützung durch unseren Betrieb und weitere praktische Erfahrungen sowie ein schriftliches Einverständnis unsererseits das die Nachholbildung bei uns durchgeführt wird bieten wir gerne und freuen uns auf ihre Bewerbung.

    per Mail: info@spitex-empatica.ch

    per Telefon: 062 892 18 18

    per Formular: